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1. Definitionen
1. Vermieter ist de-ruimte in Amstelveen.
2. Mieter ist die natürliche oder juristische Person, die mit dem Vermieter einen Nutzungsvertrag abgeschlossen hat.
3. Nutzungsvertrag bezeichnet die Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, bei der der Mieter de-ruimte einmalig oder mehrfach, zusammenhängend oder einzeln, mietet.
4. De-ruimte umfasst den Saal selbst mit Küche und Bad sowie den Vorraum inklusive überdachtem Pavillon, die der Vermieter als solche an Mieter vermietet.
5. Anzahlung bedeutet die Zahlung von 50 % der vereinbarten Miete.
6. Stornierung bezeichnet die Kündigung des Nutzungsvertrags.
2. Raummietanfrage und Mietbestätigung: Reservierung & Anzahlung
1. Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich, das heißt, eine Verpflichtung entsteht erst, wenn der Vermieter den Nutzungsvertrag (Reservierungsbestätigung & Wegweiser) per E-Mail an den Mieter gesendet hat.
2. Mit der Einreichung einer Raummietanfrage bei de-ruimte in Amstelveen bestätigt der Mieter, diese allgemeinen Mietbedingungen und die Hausordnung gelesen zu haben und ihnen zuzustimmen.
3. Nutzer erwerben keine Mietrechte, auch nicht durch mehrjährige Nutzung/Miete der Räume.
4. Nutzer dürfen die für sie reservierten Räume nicht an Dritte weitervermieten oder untervermieten.
5. Die Reservierung ist gültig, sobald die vereinbarte Anzahlung geleistet wurde. Die Anzahlung beträgt 50 % der endgültigen Miete und ist innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
5.1 Bei Reservierungen weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn gilt die gesamte Miete als Anzahlung.
3. Stornierung
1. Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail oder App erfolgen.
2. Bei Stornierung eines Nutzungsvertrags für Einzelvermietungen zahlt der Mieter 50 % der noch nicht genutzten Stunden oder Tagesabschnitte, also die Anzahlung. Diese wird nicht zurückerstattet.
3. Stornierungen sind bis 2 Wochen vor Beginn der Aktivität möglich; danach wird die gesamte Miete fällig.
Ausnahme: Wird die Aktivität innerhalb von 2 Wochen vor Beginn abgesagt, weil der Veranstalter krank geworden ist (ohne Kenntnis bei Reservierung), ist die Hälfte der Miete fällig, sofern ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
4. Zahlung
1. Die Rechnung für einen Nutzungsvertrag umfasst die Raummiete und/oder zusätzliche Dienstleistungen.
2. Die Anzahlung wird im Voraus in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 3 Werktagen zu begleichen. Die Anzahlung (50 % der gesamten Miete bis 2 Wochen vor Mietbeginn) gilt als Reservierungsbestätigung, ab diesem Zeitpunkt gilt der Raum als tatsächlich gemietet.
3. Der Restbetrag der Miete wird nach der Aktivität in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 2 Wochen zu zahlen.
4. Erfolgt die Reservierung weniger als 2 Wochen vor Beginn der Aktivität, wird die gesamte Miete als Anzahlung berechnet.
5. Vertragsauflösung
Eine sofortige Auflösung des Nutzungsvertrags durch den Vermieter ist möglich bei:
1. Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Mieter gemäß Nutzungsvertrag oder Mietbedingungen;
2. Falschen oder zurückgehaltenen Informationen durch den Mieter gegenüber dem Vermieter;
8. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, irgendeine Form von Schadensersatz zu leisten.
6. Haftung
1. Der Vermieter haftet weder gegenüber dem Mieter noch gegenüber Nutzern für materielle Schäden, die während des Aufenthalts in de-ruimte entstehen, oder für Schäden, die durch vom Mieter angebotene Aktivitäten oder genutzte Materialien (z. B. Stühle, Yogamatten etc.) verursacht werden.
2. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden am Mietobjekt, die durch eigenes Verschulden oder durch Personen entstehen, die mit Zustimmung des Mieters das Mietobjekt nutzen.
3. Der Mieter sorgt im Interesse des Vermieters für eine Versicherung, die die genannten Haftungsrisiken abdeckt.
7. Hausordnung
1. De-ruimte ist ein schuhfreier Bereich; aus Sicherheitsgründen sind Kerzen verboten. Der Nutzer hinterlässt den Raum in dem Zustand und der Einrichtung, wie er ihn vorgefunden hat.
2. Es muss gesaugt werden. Wenn die Küche genutzt wurde, sind Tassen und ähnliches abzuwaschen, aufzuräumen und die Küche sauber zu hinterlassen. Das Badezimmer ist mit den bereitgestellten Reinigungsmitteln sauber zu hinterlassen.
3. Möbel wie Stühle, Matten und andere Gegenstände sind an ihren Platz zurückzustellen. Licht und Kerzen sind auszuschalten, Fenster zu schließen.
4. Findet der Nutzer den Raum vor Beginn der Aktivität in unordentlichem oder verschmutztem Zustand vor, muss er den Vermieter informieren.
5. Wenn der Vermieter nach einer Aktivität der Ansicht ist, dass Reinigungs- oder andere Arbeiten nötig sind, um den Raum wieder nutzbar zu machen, trägt der Mieter die Kosten sowie Schäden an Einrichtung und/oder Ausstattung.
6. Der Nutzer ist verantwortlich für das Verhalten seiner Kunden/Teilnehmer und sorgt dafür, dass keine Lärm- oder andere Belästigungen entstehen und die Nachbarschaft respektiert wird.
8. Höhere Gewalt
1. Grundsätzlich können aus der Mietbestätigung keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn der Vermieter den Raum aufgrund höherer Gewalt nicht bereitstellen kann (z. B. Brand, Gebäudeschäden, Lärmbelästigung, Heizungsprobleme, Planungsprobleme etc.).
2. Der Vermieter bemüht sich in Absprache mit dem Mieter um eine Lösung für das entstandene Problem.
9. Anwendbares Recht bei Streitigkeiten
1. Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter findet niederländisches Recht Anwendung.
2. Etwaige Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht am Wohnsitz des Vermieters vorgelegt.